Was vor der Räumung zu klären ist
In Österreich wird ein Nachlass über ein Verlassenschaftsverfahren abgewickelt, das ein Notar als Gerichtskommissär führt. Bevor Gegenstände entsorgt oder verwertet werden, sollte geklärt sein, wer darüber verfügen darf. Im Zweifel fragen Sie beim zuständigen Notar nach – dann ist die Räumung auch gegenüber Miterben abgesichert.
War die Wohnung gemietet, laufen Miete und Fristen weiter. Klären Sie deshalb früh mit dem Vermieter, bis wann die Wohnung in Bregenz übergeben werden soll.
Wertgegenstände und Erinnerungsstücke
Wertgegenstände werden bei uns gesondert behandelt und nach Ihren Wünschen übergeben. Antiquitäten oder andere wertvolle Stücke erhalten Sie vor der Räumung oder wir handhaben sie nach Ihren Anweisungen.
Wenn Sie möchten, gehen wir die Räume vorab gemeinsam durch und legen fest, was die Familie behalten möchte.
Kosten und Wertanrechnung
In Nachlässen finden sich oft gut erhaltene Möbel, Geschirr oder Sammlerstücke. Diese rechnen wir auf den Räumungspreis an – in manchen Fällen deckt der Wert einen großen Teil der Kosten.
Den genauen Preis nennen wir erst nach der kostenlosen Besichtigung – dann aber schriftlich und als Festpreis. Nachträgliche Preiserhöhungen sind ausgeschlossen.

